Gesundheitsschutz und Hygiene gem. TRBA 250 - Biostoffe nach Risikogruppen
Einteilung in Risikogruppen – Übersicht
Biologische Arbeitsstoffe werden lt. § 3 BioStoffV nach dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeteilt:
Folgende TRBA geben Auskunft zur Einteilung von Mikroorganismen in die jeweiligen Risikogruppen. Sie können sie hier herunterladen:
TRBA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen
TRBA 462 Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen
TRBA 464 Einstufung von Parasiten in Risikogruppen
TRBA 466 Einstufung von Bakterien in Risikogruppen
Weitere Informationen:
Biostoff-Risikogruppe 1
Für die Risikogruppe 1 gilt:
- Es besteht keine Krankheitsgefahr für Beschäftigte.
- Beispiele für die Risikogruppe 1:
- Bäckerhefe,
- Bakterien der Hautflora,
- Avastrovirus.
Die Erregerbezeichnungen in dieser Gruppe sind i. d. R. unbekannter, da keine Infektionen zu befürchten sind.
Biostoff-Risikogruppe 2
Für die Risikogruppe 2 gilt:
- Eine Krankheit/Gefahr ist für Beschäftigte möglich.
- Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich.
- Eine Vorbeugung oder Behandlung ist möglich.
- Beispiele für die Risikogruppe 2:
- Clostridien-Arten,
- Norovirus,
- Multiresistente Erreger MRE (MRSA, GRE/VRE, MRGN, inkl. ESBL-Bildner),
- einige Influenzaviren,
- Candida albicans,
- Humanes Papillomvirus,
- Herpes-simplex-Virus,
- Masernvirus etc.
Biostoff-Risikogruppe 3
Für die Risikogruppe 3 gilt:
- Eine schwere Krankheit/ernste Gefahr ist für Beschäftigte möglich.
- Die Verbreitung in der Bevölkerung ist möglich.
- Eine Vorbeugung oder Behandlung ist möglich.
- Beispiele für Risikogruppe 3 sind:
- Tuberkulose-Bakterium (Mycobacterium tuberculosis),
- Gelbfiebervirus,
- Hantaviren etc.
Bitte beachten:
Bestimmte Biostoffe der Risikogruppe 3 sind mit zwei Sternchen (**) versehen. Bei ihnen ist das Infektionsrisiko für Beschäftigte begrenzt, da eine Übertragung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann.
- Beispiele für Risikogruppen 3(**) sind:
- EHEC,
- Hepatitis-B-, Hepatitis-C-Viren,
- HIV (Aids-Erreger).
Biostoff-Risikogruppe 4
Für die Risikogruppe 4 gilt:
- Diese Biostoffe rufen eine schwere Krankheit hervor und stellen eine ernste Gefahr für Beschäftigte dar.
- Eine Verbreitung ist sehr wahrscheinlich.
- Eine Vorbeugung bzw. Behandlung ist nicht möglich
- Beispiele für Risikogruppe 4 sind z. B. Erreger von hämorrhagischem Fieber, wie z. B. Ebola-, Marburg- oder Lassaviren.
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