Gesundheitsschutz und Hygiene gem. TRBA 250 - Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung laut BioStoffV
Laut § 4 BioStoffV muss der Arbeitgeber die Gefährdung der Beschäftigten durch Biostoffe beurteilen. Je nach Biostoff bzw. Risikogruppe muss er die jeweiligen Tätigkeiten einer Schutzstufe (s. u.) zuordnen.
Die Gefährdungsbeurteilung
- muss vom Arbeitgeber fachkundig erstellt werden => die TRBA 250 gibt dazu Hilfestellung;
- vermeidet/vermindert die Gefahr, dass Mitarbeiter mit Biostoffen in Kontakt kommen;
- dient der Anwendung sicherer Arbeitsverfahren;
- dient der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen;
- ist bei Einsatz von Fremdfirmen mit diesen gemeinsam vorzunehmen (eine gegenseitige Information ist erforderlich);
- ist unverzüglich zu aktualisieren, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue Erkenntnisse bekannt werden;
- ist jedes zweite Jahr zu überprüfen.
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