Gesundheitsschutz und Hygiene gem. TRBA 250 - Schutzstufen und zugeordnete Tätigkeiten
Was sagt die Schutzstufe aus?
- Die Schutzstufen geben an, wie hoch die Infektionsgefährdung einer Tätigkeit ist.
- Sie richten sich nach der Risikogruppe der vorliegenden Biostoffe.
- Entsprechend der vier Risikogruppen gibt es vier Schutzstufen. Jeder Schutzstufe sind bestimmte Schutzmaßnahmen zugeordnet.
Wie wird die Schutzstufe ausgewählt?
Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Tätigkeiten einer entsprechenden Schutzstufe zuordnen. Sind die vorliegenden Krankheitserreger bekannt, dann bestimmen die Risikogruppe, die Infektionsdosis und der Übertragungsweg die Zuordnung zur Schutzstufe.
Beispiele:
Im Patientenzimmer:
- Tätigkeiten ohne Schutzstufe (z. B. Essensausgabe),
- Tätigkeiten der Schutzstufe 2 (z. B. Pflege von inkontinenten Patienten).
In der ambulanten Pflege:
- Tätigkeiten der Schutzstufe 1 (Unterstützung beim An- und Auskleiden, bestimmte Untersuchungen etc.),
- Tätigkeiten der Schutzstufe 2 (z. B. bei Kontakt mit Blut oder Sekreten).
Da bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen häufig keine konkreten Kenntnisse zu vorhandenen Krankheitserregern vorliegen, ist der mögliche Kontakt zu potenziell infektiösem Material, z.B. Körperflüssigkeiten, ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Schutzstufe.
Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den einzelnen Schutzstufen.
Schutzstufe 1
Definition:
Zur Schutzstufe 1 gehören Tätigkeiten, bei denen
- kein Umgang oder sehr selten ein geringfügiger Kontakt mit potenziell infektiösem Material (z. B. Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe) besteht und
- keine offensichtliche Ansteckungsgefahr besteht (auch keine durch Aerosolinfektionen), so dass eine Infektionsgefährdung unwahrscheinlich ist.
Bereits bei diesen Tätigkeiten sind die sog. Mindestschutzmaßnahmen anzuwenden. (Siehe Kapitel „Schutzmaßnahmen“)
Tätigkeiten der Schutzstufe 1 sind z. B.:
- An- und Auskleiden (Pflege)
- Bestimmte körperlichen Untersuchungen, z. B. Abhören, Abtasten
- EKG-, EEG-, Röntgenuntersuchungen
Weitere Informationen:
Schutzstufe 2
Definition:
Zur Schutzstufe 2 gehören Tätigkeiten, bei denen
- biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 oder ggf. 3(**) (s.u.) vorliegen und
- es regelmäßig und nicht nur in geringem Umfang zum Kontakt mit potenziell infektiösem Material (z. B. Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder –gewebe) kommen kann oder
- eine offensichtliche sonstige Ansteckungsgefahr (etwa durch eine luftübertragene Infektion oder durch Stich- und Schnittverletzungen) besteht.
Tätigkeiten der Schutzstufe 2 sind z. B.:
- Punktieren, Injizieren, Blutentnahmen
- Katheterisieren
- Wechsel von Windeln und von mit Fäkalien verunreinigter Kleidung
- Waschen, Duschen, Baden inkontinenter Patienten
- Wundversorgung
Bitte beachten Sie:
Tätigkeiten mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen, die bekanntermaßen Krankheitserreger der Risikogruppe 3(**) enthalten, werden i. d. R. der Schutzstufe 2 zugeordnet. Im Einzelfall ist eine Zuordnung zur Schutzstufe 3 erforderlich, z.B. bei Gefahr von Haut- oder Schleimhautkontaminationen durch Spritzer.
Schutzstufe 3
Definition:
Zur Schutzstufe 3 gehören Tätigkeiten, bei denen
- Biostoffe der Risikogruppe 3 vorliegen, die schon in niedriger Konzentration eine Infektion bewirken können, oder
- hohe Konzentrationen von Biostoffen der Risikogruppe 3 auftreten können und
- Tätigkeiten durchgeführt werden, die eine Übertragung möglich machen, z. B. Gefahr von Aerosolbildung, Spritzern oder Verletzungen – in Ausnahmefällen auch zutreffend auf biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3(**).
Tätigkeiten der Schutzstufe 3 sind z. B.:
- die Behandlung von Patienten mit offener Lungentuberkulose.
Schutzstufe 4
Definition:
Zur Schutzstufe 4 gehören Tätigkeiten, bei denen
- die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit einem hoch ansteckenden, lebensbedrohlichen Krankheitserreger (Biostoff der Risikogruppe 4) infiziert sind,
- oder bei denen ein entsprechender Verdacht vorliegt.
Tätigkeiten der Schutzstufe 4 sind z. B.:
- Sind die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten mit Infektionen z. B. durch:
- Ebolaviren,
- Marburgviren,
- Lassaviren.
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