Gesundheitsschutz und Hygiene gem. TRBA 250 - Spezifische Bereiche
Spezifische Bereiche
Im Gesundheitswesen bergen u. a. auch folgende Bereiche Infektionsgefahren und erfordern je nach Gefährdungsbeurteilung und Schutzstufe entsprechende Schutzmaßnahmen:
Instandhaltung, inkl. Wartung, Inspektion, Reparaturen.
Reinigung
- z. B. von Fluren, Behandlungsräumen, Patientenzimmern, Sanitäranlagen, Betten, Rettungswagen.
Sehen Sie hierzu auch:
Aufbereitung (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation) von Medizinprodukten:
- Mit Körperflüssigkeiten kontaminierte Medizinprodukte → i. d. R. Schutzstufe 2 (ggf. 3).
- Maschinelle Reinigung und Desinfektion bei Möglichkeit bevorzugen.
- Bei manueller mechanischer Vorreinigung ist die Aerosolbildung zu minimieren bzw. eine Arbeitsplatzabsaugung vorzusehen.
- Bei maschineller Aufbereitung flüssigkeitsdichte Schutzkleidung/Einmalhandschuhe tragen.
- Bei der manuellen Reinigung und Desinfektion flüssigkeitsdichte Schutzkleidung (langärmeliger Kittel) / langstulpige Schutzhandschuhe, Augen- und Mund-Nasen-Schutz, ggf. Gesichtsvisier, ggf. FFP2-Maske (z. B. bei Instrumenten von Tb-Patienten), schnittfeste oder schnitthemmende Handschuhe bei Tätigkeiten an scharfen Kanten von Geräten tragen.
Weitere Informationen:
Umgang mit benutzter Wäsche (Schutzstufe 2 und 3):
- Unmittelbar im Arbeitsbereich in widerstandsfähigen, dichten, eindeutig gekennzeichneten Behältnissen sammeln.
- Kontaminierte Wäsche darf nicht sortiert werden.
- Abstimmung ist zwischen den Bereichen (Wäscheanfall – Wäscherei) erforderlich.
- Wäsche mit besonderem Waschverfahren wird gesondert erfasst.
- Nasse (stark mit Körperflüssigkeiten/–ausscheidungen durchtränkte) Wäsche wird in dichten Behältnissen gesondert erfasst.
- Vor Abwurf der Wäsche Fremdkörper entfernen.
- Gefüllte Wäschesäcke ungeöffnet einem geeigneten Waschverfahren zuführen.
Abfallentsorgung:
- Gem. LAGA und länderspezifischen Regelungen.
- Umgang mit medizinischen Abfällen → i. d. R. Schutzstufe 2. Bei Abfällen mit Biostoffen der Risikogruppen 3 und 4 sind gesonderte Maßnahmen mit entsprechenden Fachkräften für Abfall und Arbeitssicherheit abzustimmen.
- Bei Zwischenlagerung transportfeste, feuchtigkeitsbeständige, fest verschließbare, erkennbar gekennzeichnete Behältnisse nutzen.
- Kein Umfüllen bzw. Sortieren.
- Die Oberflächen der Sammelstelle sollten desinfizierbar sein.
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