Hygiene im Rettungsdienst - Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen
Anforderungen an die Hygiene werden durch den Gesetzgeber sowie Fachgesellschaften formuliert. Diese sind im täglichen Hygienemanagement umzusetzen.
Relevante Regelwerke
Für Rettungsdienst und Krankentransport sind unter anderem folgende Gesetze, Verordnungen, technische Regeln und Empfehlungen von Bedeutung:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG):
Regelt die frühzeitige Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen. Dazu gehören u. a. die Regelung der Meldepflicht bei bestimmten Erkrankungen/Erregern sowie die Befugnisse des Gesundheitsamtes. Das Gesetz fördert die Eigenverantwortung von Trägern, Leitern und Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen bei der Prävention.
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG):
Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) dient der Durchführung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/745, auch Medical Device Regulation (MDR) oder europäische Medizinprodukte-Verordnung genannt. Mit dieser Verordnung werden Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten und deren Zubehör in der Union festgelegt.
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):
Regelt das Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten. Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745, auch Medical Device Regulation (MDR) oder europäische Medizinprodukte-Verordnung genannt.
- Biostoffverordnung (BioStoffV)/Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250:
Die BioStoffV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die TRBA 250 regelt die praktische Umsetzung der BioStoffV.
Übrigens, zu diesem Thema gibt es ein ausführliches Schulungsmodul hier.
- Gefahrstoff-/CLP-Verordnung:
CLP steht für Classification, Labelling and Packaging, also für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die CLP-Verordnung setzt das Global Harmonisierte System (GHS) der UNO zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien um.
- Hygieneverordnungen der Länder:
Krankentransport und Rettungsdienst sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung Ländersache und dort durch eigene Gesetze geregelt.
- DGUV Information 207-206 Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst:
Diese Information der gesetzlichen Unfallversicherung erläutert notwendige Maßnahmen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen
- DGUV Regel 105-003 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst:
Die Regel der gesetzlichen Unfallversicherung enthält Empfehlungen gem. Gefährdungsbeurteilungen und dient dem Verantwortlichen zur richtigen Auswahl geeigneter PSA.
- Richtlinien/Empfehlungen/Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) bzw. der KRINKO, z. B.:
- RKI-Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention: Enthält keine bereichsspezifischen Empfehlungen für den Rettungsdienst. Es können jedoch Empfehlungen darin herangezogen werden, wenn deren Aussagen für den Rettungsdienst relevant sind, denn die Richtlinie und auch folgende Veröffentlichungen formulieren Empfehlungen für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen.
- Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen.
- Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.
- Informationen zu ausgewählten Erregern (Clostridioides (früher: Clostridium) difficile, MRSA, MRGN, Noro-Viren, Influenza etc.), inkl. Übertragungswege, Schutzmaßnahmen.
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Schutzimpfungen.
- Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen.
- Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):
Diese umfassen u. a. Themen wie Sauberkeit und Hautschutz der Hände.
Einige dieser Regelwerke finden Sie hier.
Umsetzung im Hygienemanagement
Gemäß § 23 Infektionsschutzgesetz müssen Rettungsdienste sicherstellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. Darin müssen die aktuellen Gegebenheiten und Anweisungen der jeweiligen Rettungswache wiedergegeben sein.
Im Hygieneplan enthalten sind u. a.:
- Risikobewertung und Verantwortlichkeiten
- Standard- bzw. Basishygiene, inkl. der erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (u. a. dargestellt in Reinigungs- und Desinfektionsplänen, mit den verwendeten Desinfektionsmitteln und Angaben zur Dosierung und Einwirkzeit)
- Sondermaßnahmen bei speziellen Infektionskrankheiten
- Anweisungen zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung
- Ausstattung der Rettungswache, Angaben zu Fahrzeugen, fixer Einrichtung, mobilen Geräten, Instrumenten und Verbrauchsmaterialien
- Impfungen für die Beschäftigten
- Vorschriften zur Entsorgung gebrauchter und kontaminierter Materialien
Muster von Desinfektions- und Reinigungsplänen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Hygieneplänen gibt es hier.
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