Hygiene im Rettungsdienst - Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung
Die Kleidung dient sowohl der Erkennbarkeit der Mitarbeiter als auch dem Eigenschutz. Dafür gibt es die Schutzkleidung sowie die persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Schutzkleidung
Das Rettungsdienstpersonal ist verpflichtet, während des Einsatzes Schutzkleidung zu tragen. Angelegt wird sie erst am Arbeitsort, und zwar komplett. Zur Schutzkleidung gehören:
- Jacke:
- Sauber.
- Intakt (nicht als Weste).
- Mit ausreichender Leuchtfläche (Warnwirkung).
- Aus geeignetem Material.
- Regelmäßig der Reinigung/Desinfektion zuführen (vorzugsweise alle zwei Tage). Nach hygienerelevanten Einsätzen und sichtbarer Verunreinigung sofort wechseln.
- Hose:
- Sauber.
- Intakt (nicht hochkrempeln im Einsatz).
- Mit ausreichender Leuchtfläche (Warnwirkung).
- Aus geeignetem Material.
- Regelmäßig der Reinigung/Desinfektion zuführen (vorzugsweise alle zwei Tage). Nach hygienerelevanten Einsätzen und sichtbarer Verunreinigung sofort wechseln.
- Schuhe:
- Schützen vor Verletzungen durch Umknicken, Ausrutschen, mechanischen und chemischen Einwirkungen.
- Sauber und gepflegt halten: In regelmäßigen Abständen reinigen bzw. desinfizieren.
Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) inkl. der Schutzkleidung dient der Sicherheit von Mitarbeitern im Rettungsdienst und Krankentransport. Sie schützt unter anderem vor biologischen und chemischen Arbeitsstoffen sowie vor Kontamination der Arbeitskleidung.
Nach einer Gefährdungsanalyse stellt der Arbeitgeber die PSA in ausreichender Stückzahl zur Verfügung. Er ist auch für die Instandhaltung, Reinigung und Desinfektion der Schutzausrüstung zuständig.
Zur PSA gehören je nach Gefahrenpotenzial und Tätigkeit:
- Schutzhandschuhe,
- Schutzkittel,
- flüssigkeitsdichte Schürzen,
- Augenschutz,
- Mund-Nasen-Schutz,
- Halbmasken mit erhöhtem Schutz,
- Atemschutzgeräte,
- Kopfhaube,
- Ganzkörperschutz (Overall).
Weitere Informationen:
- Auch Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen von Desinfektionsmitteln geben Auskunft über die erforderliche Schutzausrüstung je nach Produkt.
- Spezielle Schutzmaßnahmen und erweiterte PSA (Risikogruppe 4/Schutzstufe 4) für Sonderisolierstationen/Rettungsdienste/Notaufnahmen sind der TRBA 250/Anhang 1 zu entnehmen.
Schutzhandschuhe
Das Tragen von Schutzhandschuhen dient Ihrem Eigenschutz als Mitarbeiter und dem Schutz besonders infektionsgefährdeter Patienten.
Welche Art Schutzhandschuhe werden im Rettungsdienst und Krankentransport eingesetzt?
- Medizinische Einmalhandschuhe (steril/unsteril) aus Vinyl, Nitril etc. nach EN 455 / AQL 1,5* (normal) oder AQL 0,65* (optimal).
- Fest, flüssigkeitsdicht und allergenarm.
*AQL (Acceptable Quality Level): Dieser Wert gibt an, wie viele fehlerhafte Handschuhe in einer Stichprobe sein dürfen. Je niedriger die Zahl, desto höher der Schutz.
- Chemikalien-Schutzhandschuhe gemäß DIN EN ISO 374, Kategorie III.
- Flüssigkeitsdicht und vorzugsweise mit langen Stulpen (verhindern das Einlaufen von Flüssigkeit).
Wann werden Schutzhandschuhe getragen?
- Einmalschutzhandschuhe sind bei Patientenkontakt bzw. bei möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten/-ausscheidungen und Krankheitserregern zu tragen.
Wichtige Regeln beim Tragen von Handschuhen:
- Handschuhe über saubere, vollständig trockene Hände ziehen.
- Einmalhandschuhe sofort nach Gebrauch entsorgen.
- Defekte Handschuhe ausziehen, Hände desinfizieren, neue Handschuhe anziehen.
- Handschuhe möglichst kurz und gezielt tragen.
- Ggf. Baumwollhandschuhe bei längeren Tragezeiten unterziehen.
- Schutzhandschuhe nicht mit anderen gemeinsam nutzen.
- Nach Benutzung desinfizieren und trocknen (aufhängen).
- Bei Arbeiten über Kopf Handschuhenden umstülpen, damit keine Flüssigkeit in den Handschuh bzw. Ärmel läuft.
- Vor und nach dem Tragen der Handschuhe immer eine Händedesinfektion durchführen! Denn Keime können durch winzige Risse im Handschuh übertragen werden oder beim Ausziehen der Handschuhe auf die Hände gelangen.
- Behandschuhte Hände sollten nur in Ausnahmefällen desinfiziert werden, z. B. wenn ein häufiger Handschuhwechsel beim selben Patienten erforderlich, aber schwierig zu realisieren ist. Dabei muss der Handschuh chemikalienbeständig (gem. EN ISO 374), ohne Perforation und sichtbare Kontamination sein.
- Zum Schutze der Haut ein Hautschutzpräparat vor längerem Tragen von Handschuhen einsetzen.
Bedenken Sie!
Die Handschuhe ersetzen in keiner Weise die Händedesinfektion! Sehen Sie dazu auch im Folgenden das Kapitel Händehygiene.
Weitere Informationen:
Sehen Sie hier das Beispiel eines Hautschutz- und Handschuhplans
Schutzkittel, Schürze und Overall
Tragen Sie in den genannten Situationen Folgendes:
- Schutzkittel/Einmalkittel bei engem Kontakt zum Patienten – aufzubereiten bzw. zu entsorgen nach Verwendung.
- Flüssigkeitsdichte Schürze:
Tragen, wenn Gefahr besteht, dass die Kleidung durchnässt wird, z. B. beim Einsatz in der Notfallrettung oder beim Umgang mit Desinfektionsmittelkonzentraten.
- Infektionsschutzanzug / Einmaloverall (mit Haube und Füßlingen) bei Infektionstransporten ab der Risikogruppe 3 bzw. Verdacht auf Infektionen, deren Übertragungsweg ungeklärt ist.
Atem-/Mund-Nasen-Schutz
Zur Ausstattung gehören:
Mund-Nasen-Schutz (MNS):
- Der MNS ist kein Atemschutz vor Aerosolen, sondern schützt vor Berührung von Mund und Nase mit kontaminierten Händen.
- Trägt der an einer luftübertragbaren Krankheit Erkrankte einen MNS, genügt auch für das Personal das gleichzeitige Tragen eines MNS.
Partikel filtrierende Halbmasken in FFP2- und FFP3-Qualität:
- Sind z. B. erforderlich bei der Versorgung von Patienten mit Erkrankungen bzw. Verdacht auf Erkrankungen durch luftübertragbare Erreger.
Umluftunabhängige Vollmasken / Atemschutzgeräte (nach DIN EN 136) werden getragen:
- bei Desinfektionsarbeiten, bei denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW – früher MAK) überschritten wird;
- bei Patienten mit Erregern der Riskogruppe 4.
Übrigens!
Achten Sie stets auf den korrekten Dichtsitz!
Augen-/Gesichtsschutz
Zusätzlich zur FFP-Maske (s. o.) wird als Spritzschutz eine Schutzbrille getragen.
Die Schutzbrille sollte eine indirekte Belüftung, einen seitlichen Spritzschutz sowie eine Abdeckung im Augenbrauenbereich aufweisen. Sie kann Teil der persönlichen Schutzausrüstung sein oder griffbereit für alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen. In letzterem Fall muss sie jedoch nach der Benutzung entsprechend aufbereitet werden.
Die Schutzbrille bietet Schutz:
- Bei Arbeiten mit Desinfektionskonzentraten (bei Spritzgefahr).
- Wenn mit Verspritzen (potenziell) infektiöser Flüssigkeit zu rechnen ist, z. B. beim Einsatz in der Notfallrettung.
Bitte beachten!
Sind nicht nur die Augen, sondern auch Gesicht und Hals durch Flüssigkeitsspritzer gefährdet, sind Schutzschirme zu benutzen.
Bitte stets bedenken…
Der Schutz ist nur gewährleistet, wenn die PSA in den richtigen Situationen genutzt, korrekt angelegt, getragen, ausgezogen und entsorgt wird. Beachten Sie daher Folgendes:
- Schutzkleidung (ggf. Einmalschutzkleidung) stets bei Infektionsgefährdung und Gefahr der Kontamination der Arbeitskleidung tragen.
- Die PSA (Einmalprodukte) nach Abschluss der Tätigkeit ablegen und entsorgen.
- Mehrfach nutzbare PSA, einschließlich Schutzkleidung, getrennt von anderer Kleidung sicher lagern. Sie ist täglich oder bei Verunreinigung zu wechseln und desinfizierend aufzubereiten.
- Kontaminierte Arbeitskleidung wechseln und wie Schutzkleidung behandeln. Sie ist vom Arbeitgeber desinfizierend aufzubereiten.
- Schutzkleidung und kontaminierte Arbeitskleidung nicht nach Hause mitnehmen!
- Schutzkleidung nicht in Pausen- und Bereitschaftsräumen tragen.
- Für aseptische Tätigkeiten sterile Schutzkleidung und PSA verwenden.
Weitere Informationen:
Persönliche Schutzausrüstung an- und ausziehen
- © 2024
- orochemie GmbH + Co. KG
- Max-Planck-Str. 27
- 70806 Kornwestheim
- +49 7154 1308-0