Generell werden in Kindereinrichtungen mindestens die Basishygienemaßnahmen wie persönliche Hygiene, Hände- und Flächenhygiene eingehalten. Treten jedoch bestimmte Infektionserkrankungen auf, sind weitere Schutzmaßnahmen angesagt. Im Folgenden werden diese anhand von einigen Beispielen dargelegt.
Weitere Informationen:
- Infektionskrankheiten A-Z unter www.rki.de
Impfungen
Eltern und Sorgeberechtigte werden gem. § 34 Abs. 10 IfSG durch das Gesundheitsamt und der Kindereinrichtung aufgeklärt über die Vorbeugung von Infektionskrankheiten durch einen umfassenden Impfschutz für ihr Kind. Dies geschieht z. B. durch Vorträge, persönliche Gespräche oder Informationsmaterial.
Als Mitarbeiter/-in haben Sie in der Kinderbetreuung ein erhöhtes berufliches Infektionsrisiko. Um dieses Risiko wesentlich zu reduzieren, sollten Sie sich ebenfalls impfen lassen.
Im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung werden Impfungen in der Regel angeboten (s. Arbeitsschutzgesetz und BioStoffV). Empfohlen werden sie z. B. gegen:
- Masern (Pflichtimpfung)
- Mumps
- Röteln
- Keuchhusten
- Windpocken
- Hepatitis A, wenn Sie mit Ausscheidungen in Kontakt kommen
- Hepatitis B, wenn die Infektion eines Kindes in der Einrichtung bekannt ist
- Influenza
- Diphterie
- Kinderlähmung
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sowie die zuständigen Ländergesundheitsbehörden veröffentlichen die jeweils aktuellen Empfehlungen.
Weitere Informationen:
- RKI: Impfungen
Schutzmaßnahmen bei Magen-Darm-Erkrankungen
Magen-Darm-Infektionen – häufig begleitet von Brechdurchfall – können vor allem durch Noro- oder Rotaviren, aber auch durch Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter, EHEC oder Staphylokokken verursacht werden.
Hoch ansteckende Erreger werden häufig in sehr großer Zahl über Stuhl oder Erbrochenes ausgeschieden. Manche können in der Umgebung sogar wochenlang überleben. Je nach Erreger gibt es unterschiedliche Übertragungswege, z. B. durch
- Kontakt über die Hände bzw. engen Kontakt zu Erkrankten,
- Kontakt zu erregerbehafteten Flächen/Gegenständen,
- Tröpfchen bei heftigem Erbrechen,
- verunreinigte Lebensmittel oder Trinkwasser.
Manche Erreger werden durch sog. „Ausscheider“ nach der Erkrankung unbemerkt über den Darm ausgeschieden, je nach Erreger noch 1-4 Wochen, in manchen Fällen auch mehrere Monate.
Bei Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Erkrankte Mitarbeiter bzw. die Erziehungsberechtigten von Kindern unter 6 Jahren müssen eine Erkrankung oder den Krankheitsverdacht der Gemeinschaftseinrichtung sofort mitteilen.
- Die Leitung der Einrichtung muss das zuständige Gesundheitsamt personenbezogen benachrichtigen.
- Gem. § 34 IfSG besteht ein Besuchsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen für an Magen-Darm-Infektion erkrankte Kinder unter 6 Jahren.
- Bei Verdacht einer Ansteckung von Kindern oder Mitarbeitern mit folgenden Krankheitserregern besteht nach § 34 IfSG ein sofortiges Besuchs- und Tätigkeitsverbot:
- Cholera,
- Typhus und Paratyphus,
- Shigellenruhr,
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC).
Hier entscheidet der Arzt über eine Wiederzulassung.
- Eltern werden per Aushang ohne Personenbezug informiert, möchlichst auch über die Erkrankung, über Übertragungswege und notwendige Hygienemaßnahmen.
- Bei Magen-Darm-Infektionen durch Noro- oder Rotaviren sollte der Besuch der Kindereinrichtung erst 2 Tage nach Abklingen der Symptome wieder erfolgen, da anfangs noch hohe Mengen an Krankheitserregern ausgeschieden werden. Für mindestens eine Woche unbedingt auf eine sorgfältige Händehygiene achten!
- Ein schriftliches ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist nicht erforderlich.
- Halten Sie in der Einrichtung stets eine Hygienebox bereit für Desinfektionsmaßnahmen bei Erbrechen und Durchfall, z. B. mit:
- Flächendesinfektionsmittel (Konzentrat mit Dosierzubehör, gebrauchsfertige Schnelldesinfektion bzw. Desinfektionstücher),
- Händedesinfektionsmittel,
- Einmalschutzhandschuhe, -schutzkittel, -überschuhe, Mund-/Atemschutz
- Müllbeutel,
- Einwegtücher,
- Schwammtücher und
- Eimer.
Konsequente Händehygiene ist die wichtigste Schutzmaßnahme!
- Nach dem Toilettenbesuch und vor dem Essen Hände gründlich mit Waschlotion waschen; Einmalhandtücher verwenden. Alle Kinder müssen in der Technik des Händewaschens unterwiesen werden.
- Das Personal desinfiziert die Hände nach
- dem Umgang mit erkrankten Kindern,
- Kontakt mit Ausscheidungen bei Erkrankten (z. B. beim Wickeln oder Unterstützung beim Toilettengang),
- Kontakt mit Erbrochenem,
- dem Reinigen und Desinfektion von kontaminierten Flächen,
- dem Ablegen von Handschuhen.
Flächendesinfektion
- Mind. einmal täglich werden Kontaktflächen (z. B. Türgriffe, Handgeländer, Schrankgriffe), Toiletten, Töpfchen, Waschbeckenarmaturen etc. desinfiziert.
- Wickelauflagen werden nach jedem Wickeln desinfiziert.
- Werden Flächen bei Magen-Darm-Infektionen mit Erbrochenem oder Stuhl verschmutzt, muss dies sofort mit einem in Flächendesinfektionsmittel getränktem Einmaltuch entfernt und in einem Müllbeutel entsorgt werden.
Der Bereich wird großflächig desinfiziert, um eine Weiterverbreitung und Ansteckung zu verhindern. Einwirkzeit vor Wiederbenutzung der Fläche abwarten!
Tragen Sie bei dieser Tätigkeit Einmalhandschuhe, -schutzkittel, Mundschutz und ggf. Einmalüberschuhe.
Nach Beenden der Tätigkeit entsorgen Sie die Einmal-Schutzkleidung sofort in einem geschlossenen Müllbeutel.
Wäschehygiene
- Einmalhandtücher verwenden oder täglicher Handtuchwechsel (personengebundenes textiles Handtuch).
- Wäsche in reißfeste Säcke geben, verschließen und als infektiös kennzeichnen.
- Textilien (Bettwäsche, Handtücher etc.) bei 95 °C oder bei 60 °C plus Wäschedesinfektionsmittel waschen.
- Erkrankte Kinder bis zur Abholung möglichst getrennt von den übrigen Kindern betreuen.
- Die Betreuer erkrankter Kinder werden nicht bei der Essenszubereitung/-verteilung eingebunden.
- Kontaminierte persönliche Gegenstände bis zur Übergabe dicht verschlossen lagern.
- Windeln in geschlossenen Säcken sofort entsorgen.
- Spielzeug/Bällebäder täglich bzw. bei Kontamination desinfizieren per:
- Wischdesinfektion,
- Eintauchdesinfektion in Flächendesinfektionsmittel oder
- maschinelle Desinfektion (geschlossenes System).
Weitere Informationen:
- Krankheitserreger von A-Z, deren Übertragungswege und wirksame Desinfektionsmittel finden Sie hier oder in der orochemie Hygiene App
- Begrenzt viruzid Plus bzw. viruzide Desinfektionsmittel
- Schulungsmodul Noroviren
Schutzmaßnahmen bei Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) ist ein meist harmlos verlaufender Hautausschlag an Händen, Füßen und im Mund, gelegentlich begleitet durch Fieber, geringen Appetit, schmerzlichen Bläschen im Mund und Halsschmerzen. Er wird vorwiegend durch Enteroviren (z. B. Coxsackieviren) verursacht. Dabei handelt es sich um kleine, unbehüllte Viren, die hoch ansteckend, relativ resistent gegen Umwelteinflüsse und schwer durch Desinfektionsmittel zu inaktivieren sind. Eine Impfung gibt es nicht.
Infektionen treten vorwiegend gehäuft in den Sommer- und Herbstmonaten auf. Meist erkranken Kinder unter 10 Jahren, aber auch Erwachsene. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung dauert es 3-10 Tage. Während der ersten Woche der Krankheit sind infizierte Personen besonders ansteckend. Über 80% der Infektionen verlaufen unerkannt ohne Symptome. Trotzdem sind die Erkrankten ansteckend. Auch nach Abklingen der Symptome können die Viren über mehrere Wochen im Stuhl ausgeschieden werden. Die Übertragung erfolgt über Kontakt- und Tröpfcheninfektion.
Zum Schutz sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- In Deutschland besteht keine Meldepflicht bei HFMK gemäß IfSG. Es können jedoch allgemeine, nicht erreger- oder krankheitsspezifische Meldepflichten bestehen, z. B. beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartiger Fälle in einer Gemeinschaftseinrichtung.
- Ein Arzt entscheidet, ob Erkrankte zu Hause betreut werden und wann die Einrichtung wieder besucht werden kann. Nach Genesung ist eine Wiederzulassung in der Regel ohne schriftliches ärztliches Attest möglich.
- Für Kontaktpersonen erkrankter Personen besteht kein Verbot für den Besuch von Gemeinschafteinrichtungen.
- Eltern werden per Aushang ohne Personenbezug informiert, möchlichst auch über die Krankheit selbst, über Übertragungswege und notwendige Hygienemaßnahmen.
- Wichtigste Schutzmaßnahme ist die Händedesinfektion!
Hände bei Ausbruch – insbesondere nach Kontakt mit Erkrankten, nach dem Windeln und Toilettengang – sorgfältig mit einem viruziden Händedesinfektionsmittel desinfizieren. - Ansonsten Hände häufig gründlich waschen und personenbezogene Handtücher bzw. Einmaltücher zur Trocknung verwenden.
- Gründliche Flächendesinfektion nach Benutzung/Kontamination durch ein infektiös erkranktes Kind, z. B.:
- Kontaktflächen,
- Spielgeräte und sonstige Gegenstände,
- Wickelauflage, Töpfchen, Toiletten und sanitäre Einrichtungen.
- Achtung:
Viruzides Desinfektionsmittel einsetzen. Entsprechende Dosierung und Einwirkzeit beachten. - Hautberührende Flächen ggf. nach der Einwirkzeit mit Trinkwasser nachwischen.
- Engen Kontakt (Küssen, Umarmen) mit Erkrankten vermeiden.
- Auf separate Nutzung von Besteck, Tassen und Geschirr bei Kleinkindern achten.
Weitere Informationen:
- Krankheitserreger von A-Z, deren Übertragungswege und wirksame Desinfektionsmittel finden Sie hier oder in der orochemie Hygiene App
Schutzmaßnahmen bei Kopfläusen
Die Kopflaus ist ein flügelloses Insekt (grau, 1-3 mm groß) und lebt im Kopfhaar des Menschen. Als Parasit ernährt sie sich von menschlichem Blut, das sie aus der Kopfhaut saugt. Die Übertragung erfolgt durch direkten Haarkontakt, z. B. beim Zusammenstecken der Köpfe oder Kuscheln. Eine indirekte Übertragung über Kämme, Handtücher etc. ist weniger wahrscheinlich. Haustiere spielen bei der Übertragung keine Rolle. Keinesfalls haben Kopfläuse etwas mit persönlicher oder räumlicher Hygiene, der sozialen oder ethnischen Herkunft zu tun!
Folgende Maßnahmen sind bei Kopflausbefall zu ergreifen:
- Gem. § 34 Abs. 1 IfSG besteht ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot in Kindereinrichtungen für Mitarbeiter und Betreute mit Kopflausbefall. Bei Entdeckung des Befalls muss die Einrichtungsleitung sofort informiert werden. (IfSG § 34 Abs. 5).
- Die Leitung muss das zuständige Gesundheitsamt personenbezogen gem. § 34 (6) IfSG benachrichtigen.
- Die Leitung der Einrichtung informiert die Eltern über das Auftreten der Kopfläuse (anonym) und fordert sie zur Untersuchung – und ggf. Behandlung – ihrer Kinder auf.
- Die Behandlung mit entsprechenden Mitteln/Verfahren wird in der Regel durch die Eltern vorgenommen. Anschließend müssen sie die sachgerechte Ausführung schriftlich bestätigen.
- Danach darf das Kind die Einrichtung wieder besuchen. Nachkontrollen und ggf. Wiederholungsbehandlungen werden empfohlen.
- Handtücher, Bettwäsche u. ä. bei mindestens 60 °C (> 15 min) waschen.
- Wenn thermische Behandlung nicht möglich ist, Aufbewahrung der Textilien in einem gut verschließbaren, dichten Plastiksack für 3 Tage bei Zimmertemperatur.
- Textiles Spielzeug mindestens 24 Std. in der Tiefkühltruhe unter -10 °C einfrieren.
- Polstermöbel, textile Fußbodenbeläge gründlich absaugen. Staubbeutel entsorgen.
Übrigens,
Kopfläuse können nicht durch Desinfektionsmittel abgetötet werden.
Weitere Informationen:
- Krankheitserreger von A-Z finden Sie hier oder in der orochemie Hygiene App
Schutzmaßnahmen bei Krätze
Die Krätzmilbe (Sarcoptes scabiei) ist ein Spinnentier und wird den Parasiten zugeordnet. Die weibliche Milbe gräbt sich in die Haut des Menschen ein und legt dort ihre Eier ab. Daraufhin kommt es zu einer Hauterkrankung (Krätze), die mit heftigem Jucken einhergeht und äußerst ansteckend ist. Sie wird durch engen Körperkontakt von Mensch zu Mensch übertragen.
Bei Krätzefällen sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Erkrankte Mitarbeiter bzw. die Erziehungsberechtigten betroffener Kinder müssen eine Erkrankung oder den Krankheitsverdacht der Gemeinschaftseinrichtung sofort mitteilen (IfSG § 34 Abs. 5).
- Die Leitung der Einrichtung muss das zuständige Gesundheitsamt personenbezogen gem. § 34 (6) IfSG benachrichtigen und die erforderlichen Maßnahmen mit dem Gesundheitsamt und behandelnden Arzt abstimmen.
- Gem. § 34 Abs. 1 IfSG besteht ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot in Kindereinrichtungen für Erkrankte sowie Personen mit krankheitsverdächtigen Symptomen.
- Ein schriftliches ärztliches Attest ist zur Wiederzulassung zur Einrichtung erforderlich.
- Eltern werden per Aushang ohne Personenbezug informiert, möchlichst auch über die Krankheit selbst, über Übertragungswege und notwendige Hygienemaßnahmen.
- Kleidung, Handtücher und Bettwäsche Erkrankter bei mindestens 60 °C waschen.
- Nicht waschbare Textilien chemisch reinigen oder 72 Stunden bei mindestens 21 °C in verschweißten Plastiksäcken aufbewahren.
- Matratzen lüften bzw. optimalerweise mindestens 14 Tage eingeschweißt einlagern.
- Kontaminierte Gegenstände (z. B. Kuscheltiere, Spielzeug) in der Tiefkühltruhe einfrieren.
- Polstermöbel und textile Fußbodenbeläge gründlich absaugen. Staubbeutel entsorgen.
- Desinfektionsmittel töten die Milben nicht ab. Daher in erster Linie Hände gründlich waschen und Oberflächen feucht reinigen.
Übrigens,
in der Einrichtung sind möglichst glatte Oberflächen sowie waschbare Textilien, Stofftiere und Spielsachen empfehlenswert.
Weitere Informationen:
- Krankheitserreger von A-Z finden Sie hier oder in der orochemie Hygiene App
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