Instrumentendesinfektion - Anforderungen an Verpackung, Sterilisation und Lagerung
Verpackung
Je nach Einstufung werden bestimmte Instrumente vor dem Einsatz bzw. der Sterilisation verpackt:
Unkritische Instrumente
- müssen nicht verpackt werden.
Semikritische Instrumente
- müssen nicht verpackt werden.
- Ausnahmen:
- Für den mobilen Einsatz (z. B. im ambulanten Pflegedienst, in der mobilen Fußpflege) müssen sie verpackt werden.
- Vor Sterilisation
Kritische Medizinprodukte
- müssen verpackt werden.
Die Verpackung von Medizinprodukten/Instrumenten besteht in der Regel aus:
- mechanischer Schutzverpackung - abgestimmt auf die Eigenschaften des Instruments zur Erhaltung der Funktionalität
- DIN-gerechter Sterilisierverpackung - abgestimmt auf das angewendete Sterilisationsverfahren
- ggf. Umverpackung - abgestimmt auf die mechanische Belastung bei Lagerung und Transport
Hinweis:
Die Ausstattung ist nach jedem Einsatz auf Vollständigkeit zu kontrollieren und ggf. zu ergänzen. Alle sterilen Artikel, deren Verpackung beschädigt ist, müssen ausgetauscht werden (Verfallsdatum und Lagertemperatur beachten).
Sterilisation
Die Voraussetzung für eine sichere Sterilisation ist die sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Instrumente.
Die Sterilisation erfolgt je nach Einstufung des Instruments (unkritische Instrumente - nicht erforderlich, semikritische - optional, kritische - verpflichtend). Dies entnehmen Sie der entsprechenden Arbeitsanweisung.
Die Sterilisation an sich ist ein umfangreiches Thema, auf das an dieser Stelle im Modul Instrumentendesinfektion nicht näher eingegangen wird.
Lagerung
Aufbereitete Medizinprodukte bzw. Instrumente sind staubgeschützt in einem trockenen, dunklen und kühlen Raum, frei von Ungeziefer, zu lagern.
In der Praxis können semikritische Instrumente auf einem Tablett oder in einem Behältnis im Schrank/Schubfach gelagert und mit dem Tablett zur unmittelbaren Behandlung auf die Arbeitsfläche gestellt werden.
Lagerfristen für unverpackte, desinfizierte Instrumente (Vorschläge – keine Regelung in einer Norm):
- offene Lagerung (z. B. auf Tablett für die unmittelbare Behandlung)
bis 4 Stunden (keine rechtsverbindliche Vorgabe). - geschützte Lagerung (in Schränken oder Schubladen) (in der Regel 24 Stunden) bis 48 Stunden (keine rechtsverbindliche Vorgabe).
Lagerfristen für verpackte, sterilisierte Instrumente:
- offene Lagerung (z. B. auf Tablett für die unmittelbare Behandlung)
bis 48 Stunden. - geschützte Lagerung (in Schränken oder Schubladen) bis max. 6 Monate.
- Lagerverpackung von industriell hergestelltem Sterilgut nach Herstellerangaben, i. d. R. 5 Jahre.
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