Antworten auf verschiedene essentielle Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen, wie z. B. Lagerung, finden Sie im Folgenden.
Allgemeine Hygiene
Im Umgang mit Gefahrstoffen sind bestimmte Hygieneregeln einzuhalten:
- Der Kontakt mit Gefahrstoffen ist zu vermeiden, außer wenn dies die Tätigkeit erfordert.
- Wird in Arbeits- und Lagerräumen mit Gefahrstoffen umgegangen, dürfen dort keine Nahrungsmittel aufbewahrt oder verzehrt werden.
- Händereinigung.
Sauberkeit und Ordnung
Ein paar Tipps und Maßnahmen zur Sauberkeit und Ordnung:
- Sauberkeit und Ordnung sind beim Umgang mit Gefahrstoffen von besonderer Bedeutung.
- Hindernisse auf dem Boden sind zu beseitigen.
- Behälter mit Gefahrstoffen müssen nach Gebrauch sofort wieder dicht verschlossen werden.
- Werden die Gefahrstoffe am selben Tag nicht mehr benötigt, sind sie aus dem Arbeits- in den Lagerbereich zu bringen.
- Unnötiges Verschmutzen von Einrichtungen, Geräten ist zu vermeiden.
- Die Reinigung muss mit geeigneten Hilfsmitteln erfolgen.
Aufbewahrung – Lagerung von Gefahrstoffen
Was ist bei der Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen zu beachten?
- Gefahrstoffe sind so aufzubewahren bzw. zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.
- Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.
Verhalten bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Was ist bei Unfällen mit Gefahrstoffen zu beachten?
- Ruhe bewahren und Hilfe anfordern.
- Unfallstelle sichern und ggf. absperren.
- Verletzte unter Beachtung des Selbstschutzes aus dem Gefahrenbereich bringen und ärztlicher Versorgung zuführen.
- Informationen über den Gefahrstoff einholen.
- Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben.
- Sachkundige Personen hinzuziehen und ggf. zuständige Behörden informieren.
- Besondere Maßnahmen sind je nach Gefahrenlage von dafür ausgebildeten und ausgerüsteten Einsatzkräften zu treffen.
Erste Hilfe
Erste Hilfe – Tipps und Maßnahmen:
- Unfall melden oder Meldung veranlassen.
- Verletzte aus der Gefahrenzone bergen, Ersthelfer informieren.
- Lebensfunktionen kontrollieren und ggf. Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten.
- Verletzungen versorgen, Wunden keimfrei bedecken, bei Knochenbrüchen den verletzten Körperteil in vorgefundener Lage ruhigstellen.
- Bei Verätzungen die Augen/Haut mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser spülen und Arzt hinzuziehen. Beim Spülen der Augen darauf achten, dass Kontaktlinsenträger nach Möglichkeit vor dem Spülen die Kontaktlinsen entfernen. Grund: Der Gefahrstoff kann sich eventuell hinter den Kontaktlinsen ansammeln und lässt sich durch eine Spülung unter Umständen nicht entfernen.
- Stoffbezogene Betriebsanweisungen bzw. Sicherheitsdatenblätter beachten und zum Arzt mitgeben.
Verhalten bei auslaufenden Gefahrstoffen
Was ist bei ausgelaufenen Gefahrstoffen zu beachten?
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
- Zur Aufnahme von flüssigen Gefahrstoffen sind saugfähige Bindemittel geeignet.
- Brennbare Flüssigkeiten sind mit saugfähigem, unbrennbarem Material aufzunehmen.
- Verunreinigte Kleidung muss sofort ausgezogen und in geeigneter Weise gereinigt oder beseitigt werden.
Sachgerechte Entsorgung
Was ist bei einer sachgerechten Entsorgung zu beachten?
- Abfall ist grundsätzlich zu vermeiden.
- Abfälle gefährlicher Stoffe, auch Kleinmengen, gelten als Sondermüll und sind somit:
- nicht in den Ausguss oder den Hausmüll zu geben,
- nicht mit anderen Abfällen zu vermischen,
- in gekennzeichnete Abfallbehälter zu geben,
- gesondert zu lagern und
- einer geeigneten Entsorgung zuzuführen.
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