Zum Schutz der Gesundheit haben sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter Pflichten zu erfüllen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Arbeitgeberpflichten und Mitarbeiterpflichten.
Arbeitgeberpflichten
Der Arbeitgeber hat folgende Pflichten:
- Der Arbeitgeber erstellt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der festgelegten Schutzmaßnahmen eine Betriebsanweisung für den jeweiligen Arbeitsbereich/die Tätigkeit.
- Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen. Er muss veranlassen, dass die PSA, je nach Einsatzbereich und Verschmutzung, regelmäßig gewechselt oder gereinigt wird.
- Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, jährlich eine Unterweisung nach § 14 GefStoffV durchzuführen.
- Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.
- Der Arbeitgeber darf eine schwangere sowie stillende Arbeitnehmerin keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, die eine unverantwortliche Gefährdung für sie oder für ihr Kind darstellt.
- Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass Jugendliche nur mit Gefahrstoffen umgehen, soweit schädliche Einwirkungen von Gefahrstoffen vermieden werden. In jedem Fall müssen Jugendliche unter Aufsicht eines Fachkundigen sein.
- Der Arbeitgeber hat weiterhin eine Überwachungspflicht. Es zählt hierzu u. a. die Überwachung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).
Bemerkung: Der Arbeitgeber kann Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiter übertragen, bleibt aber in jedem Fall verpflichtet, die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu kontrollieren.
Mitarbeiterpflichten
Sind alle Voraussetzungen durch den Arbeitgeber gegeben, so erfüllen sie nur dann ihren Zweck, wenn auch die Mitarbeiter ihre Pflichten erfüllen.
Arbeitnehmer müssen
- die oben genannten Anweisungen des Arbeitgebers beachten und
- die persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestimmungsgemäß verwenden – zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit!
Die Mitarbeiter haben die Hinweise des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden. Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden.
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