In Deutschland werden Gesetze und Verordnungen verabschiedet, in denen die Regelungen der europäischen Richtlinien national übernommen werden. Das Gefahrstoffrecht umfasst viele gesetzliche Vorschriften und nichtgesetzliche Regelungen, z. B. technische Regeln für Gefahrstoffe, Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften). Es wird hauptsächlich durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bestimmt. Während die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den allgemeinen Rahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen absteckt, konkretisieren die Technischen Regeln für Gefahrstoffe einzelne Bereiche, wie z. B. Einrichtungen der medizinischen Versorgung, und beschreiben die praktische Umsetzung der Vorgaben.
Die Gesamtheit aller Regelungen soll dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen.
Wichtige Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften, Richtlinien
Im Umgang mit Gefahrstoffen sind unter anderem folgende Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften und Richtlinien von Bedeutung:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine deutsche Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz. Es werden die genauen Einzelheiten der Schutzmaßnahmen festgelegt.
Chemikaliengesetz (ChemG)
Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört grundlegend zum Chemikalienrecht. Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) (auch CLP-Verordnung)
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) (auch CLP-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung. CLP steht für Classification, Labelling and Packaging, folglich für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die CLP-Verordnung setzt das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der UNO um. Als EU-Verordnung besitzt die CLP-Verordnung gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz.
Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Das Arbeitsschutzgesetz ist auch gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wurden entsprechende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geschaffen. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Beispiele für Technische Regeln sind:
TRGS 201 | "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" |
TRGS 400 | "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" |
TRGS 401 | "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" |
TRGS 500 | "Schutzmaßnahmen" |
TRGS 510 | "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" |
TRGS 525 | "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" |
TRGS 555 | "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" |
TRGS 900 | "Arbeitsplatzgrenzwerte" |
TRGS 905 | "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" |
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Ziel der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen, einschließlich Berufskrankheiten, frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll auch einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit leisten sowie für die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sorgen. Diese Verordnung gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes, wie z. B. für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (Unfallverhütungsvorschrift)
Durch den Unternehmer bzw. den Träger/Heimleiter der Einrichtung ist zu veranlassen, dass das Personal entsprechend der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu Gefahren und Maßnahmen zum Schutz einschließlich der Ersten Hilfe unterwiesen wird. Er hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung der Versicherten die erforderlichen Einrichtungen, Sachmittel und geeignete Personen verfügbar sind. Der Unternehmer bzw. der Träger/Heimleiter der Einrichtung muss auch für die Sicherheit von Fremdfirmenmitarbeitern oder selbstständigen Einzelunternehmern sorgen, wenn diese in seinem Unternehmen/seiner Einrichtung tätig sind.
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verknüpft das staatliche Arbeitsschutzrecht mit den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Damit ist sie eine Grundlagenvorschrift für die betriebliche und berufsgenossenschaftliche Präventionsarbeit. Konkretisiert wird die DGUV Vorschrift 1 in speziellen Unfallverhütungsvorschriften und im DGUV Vorschriften- und Regelwerk.
Beschäftigungsbeschränkungen:
Für Jugendliche sowie werdende oder stillende Mütter sieht der Gesetzgeber im Umgang mit Gefahrstoffen besondere Vorsichtsmaßnahmen und gar Beschäftigungsverbote vor. Grundsätzlich müssen Gefahrstoffe hinsichtlich ihrer Gefährdung eingestuft und Grenzwerte festgelegt werden. Wenn Grenzwerte für eingesetzte Gefahrstoffe nicht eingehalten werden, kann es zu Beschäftigungsbeschränkungen kommen. Hinweise finden Sie hierzu im Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 15.1 "Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch".
Richtlinie 94/33/EG und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 22 Gefährliche Arbeiten
Jugendliche (ab 15 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen mit Gefahrstoffen nur umgehen, soweit schädliche Einwirkungen von Gefahrstoffen vermieden werden. Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes muss der Luftgrenzwert (Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und ferner biologischer Grenzwert) unterschritten sein. In jedem Fall müssen Jugendliche unter Aufsicht eines Fachkundigen sein.
Weitere Informationen:
- Die Originaltexte einiger der o. g. Regelwerke finden Sie hier.
- www.gesetze-im-internet.de
- www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln
- www.bgw-online.de
- www.baua.de
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